Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind Ziel und Leitlinie der persönlichen Assistenz
Diese Idee prägt die Hamburger AssistenzGenossenschaft seit ihrer Gründung 1994, als eine Gruppe engagierter Menschen mit Behinderung beschloss, ihre Unterstützung zukünftig in eigener Regie zu organisieren. Heute zählt die HAG eG mit über 200 Mitarbeiter*innen zu einem der größten Anbieter persönlicher Assistenz. Unsere Idee und der Anspruch, allen Assistenznehmenden die bestmögliche individuelle Assistenz zu bieten, sind das Fundament einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitbild.
Unsere gemeinnützige Genossenschaft zeichnet sich durch ein lebhaftes und konstruktives Miteinander, ein hohes Maß an Mitbestimmung der Assistenznehmerschaft und ausgeprägte Gremienarbeit aus. Ziel der Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist u. a. die Beteiligung der Genossen*innen an allen wichtigen Entscheidungen des Unternehmens. Durch die Organe (Generalversammlung, Assistenznehmer*innenversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) kann umfangreicher Einfluss auf die Aktivitäten der Genossenschaft ausgeübt werden. Durch diese besondere Unternehmensform stellen wir sicher, dass die Mitglieder mit Behinderung ihre benötigte Assistenz nicht nur einfach kaufen oder vorgesetzt bekommen, sondern diese selbst mitgestalten. Es können auch ohne Mitgliedschaft Leistungen von uns bezogen werden.
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, dann freuen wir uns sehr. Mitglied kann jede natürliche Person sein, die mit den von der Genossenschaft genannten Zielen, ihrem Zweck und Gegenstand übereinstimmt. Der Mitgliedsbeitrag bzw. Geschäftsanteil beträgt einmalig 127,82 Euro. Eine Vollmitgliedschaft beinhaltet die Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, durch die Mitarbeit in den Gremien des Unternehmens die Unternehmenspolitik mit zu gestalten.
Wollen Sie Mitglied der Genossenschaft werden, haben Sie hier die Möglichkeit, unsere Beitrittserklärung und Satzung abzurufen.